Verwaltungsgerichtshof 96/15/0157

96/15/0157Verwaltungsgerichtshof10.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von 12.920 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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