Verwaltungsgerichtshof 96/15/0117

96/15/0117Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/15/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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