Verwaltungsgerichtshof 96/14/0002

96/14/0002Verwaltungsgerichtshof16.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/14/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 25.240 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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