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96/13/0036•Verwaltungsgerichtshof 96/13/0036
96/13/0036Verwaltungsgerichtshof31.07.1996
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Beschwerde gegen die zu 1) genannten erst- bis viertangefochtenen Bescheide wird zurückgewiesen;
und 2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde gegen den zu 2) genannten fünftangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
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