Verwaltungsgerichtshof 96/13/0036

96/13/0036Verwaltungsgerichtshof31.07.1996

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/13/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde gegen die zu 1) genannten erst- bis viertangefochtenen Bescheide wird zurückgewiesen;

und 2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den zu 2) genannten fünftangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

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