Verwaltungsgerichtshof 96/12/0099

96/12/0099Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Beschwerden Zlen. 96/12/0113, 96/12/0109, 96/12/0110, 96/12/0099, und 96/12/0114 werden zurückgewiesen.

Die Beschwerde Zl. 96/12/0122 wird insoweit zurückgewiesen, als sie den Zeitraum der Verwendung des Beschwerdeführers in New Delhi betrifft.

Die Beschwerde Zl. 96/12/0117 wird insoweit zurückgewiesen, als damit der bescheidmäßige Zuspruch einer Erschwernis- sowie einer Gefahrenzulage angestrebt wird.

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