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96/12/0099•Verwaltungsgerichtshof 96/12/0099
96/12/0099Verwaltungsgerichtshof26.06.1996
Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Die Beschwerden Zlen. 96/12/0113, 96/12/0109, 96/12/0110, 96/12/0099, und 96/12/0114 werden zurückgewiesen.
Die Beschwerde Zl. 96/12/0122 wird insoweit zurückgewiesen, als sie den Zeitraum der Verwendung des Beschwerdeführers in New Delhi betrifft.
Die Beschwerde Zl. 96/12/0117 wird insoweit zurückgewiesen, als damit der bescheidmäßige Zuspruch einer Erschwernis- sowie einer Gefahrenzulage angestrebt wird.
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