Verwaltungsgerichtshof 96/12/0071

96/12/0071Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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