Verwaltungsgerichtshof 96/12/0070

96/12/0070Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

  1. zu Recht erkannt:

Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Säumnisbeschwerde wird zurückgewiesen.

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