Verwaltungsgerichtshof 96/12/0044

96/12/0044Verwaltungsgerichtshof31.05.1996

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/12/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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