Verwaltungsgerichtshof 96/11/0239

96/11/0239Verwaltungsgerichtshof25.08.1998

Regest

Strafnorm Mängel im Spruch Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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