Verwaltungsgerichtshof 96/11/0216

96/11/0216Verwaltungsgerichtshof07.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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