Verwaltungsgerichtshof 96/11/0062

96/11/0062Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/11/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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