Verwaltungsgerichtshof 96/09/0316

96/09/0316Verwaltungsgerichtshof01.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/09/0316

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Begehren auf Kostenersatz wird zurückgewiesen.

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