Verwaltungsgerichtshof 96/08/0191

96/08/0191Verwaltungsgerichtshof14.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/08/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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