Verwaltungsgerichtshof 96/08/0046

96/08/0046Verwaltungsgerichtshof02.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/08/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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