Verwaltungsgerichtshof 96/07/0236

96/07/0236Verwaltungsgerichtshof02.10.1997

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang der Zurückweisung der Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 5. Juli 1973 und vom "19. Juli 1983" (richtig: 5. April 1982) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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