Verwaltungsgerichtshof 96/07/0127

96/07/0127Verwaltungsgerichtshof23.10.1997

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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