Verwaltungsgerichtshof 96/07/0061

96/07/0061Verwaltungsgerichtshof11.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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