Verwaltungsgerichtshof 96/07/0056

96/07/0056Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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