Verwaltungsgerichtshof 96/07/0013

96/07/0013Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/07/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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