Verwaltungsgerichtshof 96/06/0050

96/06/0050Verwaltungsgerichtshof30.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/06/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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