Verwaltungsgerichtshof 96/04/0050

96/04/0050Verwaltungsgerichtshof18.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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