Verwaltungsgerichtshof 96/04/0022

96/04/0022Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - im Umfang seiner Spruchpunkte I. und II. - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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