Verwaltungsgerichtshof 96/04/0008

96/04/0008Verwaltungsgerichtshof18.06.1996

Regest

Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/04/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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