Verwaltungsgerichtshof 96/03/0018

96/03/0018Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/03/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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