Verwaltungsgerichtshof 96/02/0059

96/02/0059Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Bescheide von Kollegialbehörden iSd B-VG Art133 Z4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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