Verwaltungsgerichtshof 96/01/0091

96/01/0091Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 96/01/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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