Verwaltungsgerichtshof 95/21/1252

95/21/1252Verwaltungsgerichtshof19.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/1252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,ersetzen.

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