Verwaltungsgerichtshof 95/21/0833

95/21/0833Verwaltungsgerichtshof19.06.1996

Regest

Begriff der aufschiebenden Wirkung Vollzug

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0833

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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