Verwaltungsgerichtshof 95/21/0663

95/21/0663Verwaltungsgerichtshof15.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0663

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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