Verwaltungsgerichtshof 95/21/0429

95/21/0429Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0429

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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