Verwaltungsgerichtshof 95/21/0315

95/21/0315Verwaltungsgerichtshof05.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.