Verwaltungsgerichtshof 95/21/0095

95/21/0095Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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