Verwaltungsgerichtshof 95/21/0051

95/21/0051Verwaltungsgerichtshof22.11.1995

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/21/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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