Verwaltungsgerichtshof 95/20/0418

95/20/0418Verwaltungsgerichtshof09.10.1997

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0418

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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