Verwaltungsgerichtshof 95/20/0319

95/20/0319Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Regest

Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0319

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

1. ) Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

2. ) Die Beschwerde wird gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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