Verwaltungsgerichtshof 95/20/0081

95/20/0081Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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