Verwaltungsgerichtshof 95/20/0025

95/20/0025Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/20/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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