Verwaltungsgerichtshof 95/19/1516

95/19/1516Verwaltungsgerichtshof30.05.1996

Regest

Formgebrechen behebbare Unterschrift Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1516

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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