Verwaltungsgerichtshof 95/19/1265

95/19/1265Verwaltungsgerichtshof04.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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