Verwaltungsgerichtshof 95/19/1088

95/19/1088Verwaltungsgerichtshof04.09.1998

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/1088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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