Verwaltungsgerichtshof 95/19/0987

95/19/0987Verwaltungsgerichtshof18.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0987

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

1. Gemäß § 46 VwGG wir dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Parteien haben die Kosten für ihre Aufwendungen selbst zu tragen.

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