Verwaltungsgerichtshof 95/19/0908

95/19/0908Verwaltungsgerichtshof04.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0908

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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