Verwaltungsgerichtshof 95/19/0697

95/19/0697Verwaltungsgerichtshof20.10.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0697

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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