Verwaltungsgerichtshof 95/19/0686

95/19/0686Verwaltungsgerichtshof20.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0686

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1996

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 16.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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