Verwaltungsgerichtshof 95/19/0535

95/19/0535Verwaltungsgerichtshof22.02.1996

Regest

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0535

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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