Verwaltungsgerichtshof 95/19/0283

95/19/0283Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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