Verwaltungsgerichtshof 95/19/0267

95/19/0267Verwaltungsgerichtshof09.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 565,-- binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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