Verwaltungsgerichtshof 95/19/0235

95/19/0235Verwaltungsgerichtshof09.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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