Verwaltungsgerichtshof 95/19/0212

95/19/0212Verwaltungsgerichtshof31.08.1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

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