Verwaltungsgerichtshof 95/19/0170

95/19/0170Verwaltungsgerichtshof20.06.1996

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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